Anwaltskanzlei Radu Octavian
Firmengründung in Rumänien
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Kriterien und Bedingungen - Struktur - Anmeldung - Geschäftszweck - Personal - Eigentum - Verwalter - Buchführung - Sitz der Gesellschaft Bankkonto
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Steuern - Finanzen - Einkommensteuer - Umsatzsteuer - Bilanzen
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Folgende Kriterien und Bedingungen für die Gründung und den Zweck einer rumänischen Firma sind vom rumänischen Gesetz festgelegt:
a. Struktur
99% der rumänischen Firmen sind als SRL angemeldet (ähnlich einer LTD in Grossbritannien, GmbH in Deutschland, SARL in Frankreich oder SRL in Italien), oder in als SA (ähnlich einer PLC in England, AG in Deutschland, SA in Frankreich und Italien)
Das Gesetz akzeptiert auch drei andere Gesellschaftsformen, diese sind aber in der Praxis selten.
b. Anmeldung
Die Anmeldung einer rumänischen Firma erfolgt durch die Registrierung bei Oficiul Registrului Comertului (Handelsregister). Die Registrierung erfolgt gemäss Gesetz Nr. 26/1990 mit nachträglichen Änderungen.
Eine rumänische Firma muss sich beim Finanzamt anmelden, um eine Steuernummer zu erhalten.
c. Zweck der Firma
Rumänische Firmen können nur in den Bereichen Handel, Dienstleistungen, Produktion, Bauwesen, Import und Export aktiv sein. Für andere Bereiche sind Genehmigungen erforderlich.
d. Personal
Rumänische Firmen können nur rumänische Staatsbürger anstellen (beschäftigen). Für ausländische Staatsbürger ist eine Genehmigung erforderlich.
e. Firmeneigentum
Gesellschafter und/oder Aktionäre einer rumänischen Firma können Physische oder juristische Personen sein.
Ein alleiniger Gesellschafter ist erlaubt im Rahmen einer GmbH (SRL). Er kann jede Staatsbürgerschaft haben und muss nicht rumänischer Resident sein. In einer AG (SA) müssen mindestens 5 Aktionäre sein, egal welcher Staatsbürgerschaft.
f. Verwalter / Geschäftsleitung
Die Geschäftsführer einer rumänischen Firma können jede Staatsangehörigkeit haben und Ihren Wohnsitz überall auf der Welt haben. Sie können physische oder juristische Personen sein. Falls die Geschäftsleitung eine juristische Person ist, muss diese eine physische Person als Bevollmächtigter nennen.
Ein/e Sekretär/in der Gesellschaft ist nicht erforderlich.
g. Buchführung / Bankkonto
Rumänische Firmen können nur bei in Rumänien ansässigen Banken Konten eröffnen, also auch bei ausländischen Banken, die in Rumänien ansässig sind.
Rumänische Firmen können Konten im Ausland nur mit Genehmigung der Rumänischen Nationalbank eröffnen.
h. Sitz der Gesellschaft
Eine Firma muss einen Sitz haben. Ein registrierter Agent ist nicht erforderlich.
i. Einkommensteuern
Die Einkommensteuer der Gesellschaft ist 25%
Die Einkommensteuer für Erträge aus Export sind 5%.
Für die Gesellschaften die in von der Regierung als benachteiligt erklärte Gebiete investieren, kann die Einkommensteuer von 0% für bis zu 10 Jahre sein.
j. TVA (MwSt.,Umsatzsteuer)
(In Rumänien gilt der Begriff TVA für Umsatz, Vor-, Einfuhrumsatz- und Mehrwertsteuer).
Praktisch ist jede rumänische Gesellschaft Umsatzsteuerpflichtig. Der Steuersatz liegt bei 19%, ist aber für bestimmte Produkte geringer.
k. Bilanzen
Bilanzen müssen 2 mal jährlich beim Finanzamt eingereicht werden.
Eine Gesellschaft ohne Aktivität (ruhende Gesellschaft) muss eine Erklärung diesbezüglich abgeben, ohne Bilanzen einreichen zu müssen.